Jugendschutzfilter für Thüringer Schulen
Jugendschutzfilter für Internetseiten

Ein Projekt des Thüringer Arbeitskreises Schulsoftware in Verbindung mit dem
Thüringer Kultusministerium und der Friedrich-Schiller-Universität Jena

 

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Jugendschutzfilter für Internetseiten

Derzeit besteht leider ein Problem mit unserem Mailsystem. Sollten Sie spätestens eine Stunde nach erfolgter Anmeldung einer Schule keine automatisch erzeugte Antwortmail erhalten haben, dann informieren Sie uns bitte unter folgender Mailadresse unter Angabe der Schulnummer und des Schulnamens der angemeldeten Schule: jugendmedienschutz@filter.th.schule.de
Wir senden Ihnen dann schnellstmöglich die Zugangsdaten zu.

Der Arbeitskreis Schulsoftware stellt mit dem Jugendschutzfilter für Internetseiten ein Angebot für den verantwortungsvollen und selbstbewussten Umgang mit dem Medium Internet zur Verfügung. Es kann jedoch nur eine Hilfe darstellen, die versucht, die Vielfalt des Internets in einen schulischen Kontext zu bringen.

Insoweit werden einzelne Bewertungen - neben den selbstverständlich juristisch zu hinterfragenden Aspekten - vordringlich in einen pädagogischen Bezug gesetzt.

Jugendgefährdende Inhalte sollen von den Schülerinnen und Schülern ferngehalten werden. Dieser Schutz kann aufgrund der Dimensionen des Internets nicht vollständig sein und verlangt im schulischen Einsatz zusätzlich eigenverantwortliches pädagogisches Handeln der Lehrkräfte.

Medienpädagogische Arbeit im Internet in der Schule muss neben allen Schutzmaßnahmen die Heranführung der Kinder und Jugendlichen an eine kritische Medienrezeption sein.

Bei der juristischen Bewertung sind insbesondere folgende Gesetzlichkeiten von Relevanz:

- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag,
- Jugendschutzgesetz,
- Strafgesetzbuch,
- Mediendienste-Staatsvertrag,
- Teledienstegesetz,
- Rundfunk-Staatsvertrag,
- Landesmediengesetz.

Darüber hinaus orientiert sich der Jugendschutzfilter an international renommierten Sperrlisten.

Der ergänzend in Thüringen eingerichtete Fachbeirat Jugendschutzfilter prüft auf Antrag kritische Domains aus rechtlicher, technischer und pädagogischer Sicht. Hierbei ist eine umfassende Kontrolle aller verlinkten Inhalte nicht möglich.

Auf Grund des offenen Charakters des Internets kann kein absoluter Schutz vor unseriösen Internetseiten zugesichert werden. Im Rahmen der grundsätzlichen Verantwortung der Bildungseinrichtungen beim Thema Jugendschutz können selbstverständlich jederzeit neben dem vorliegenden zusätzliche Angebote geschaffen und genutzt werden, welche die Funktion des Jugendschutzfilters einschränken oder erweitern.

Zur Stärkung der deshalb erforderlichen Eigenverantwortung der jeweiligen Nutzer in den Schulen wird auf die folgenden beispielhaften Nutzungsbedingungen hingewiesen:


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